AGB
Bei Vertragsabschluss mit FloriElektro gilt folgende AGB-Zustimmung:
FloriElektro/Solar e.k. oder die von FloriElektro/Solar beauftragten Installateure dürfen im Namen des Auftraggebers alle nötigen Unterlagen zur Anmeldung und Inbetriebnahme der PV Anlage sowie zum Zählerwechsel und Einbau der Anlage unterschreiben und die Anmeldung durchführen.
Bei Photovoltaikanlagen größer als 30 kWp fordern Energieversorger eine sogenannte Wandlermessung. Damit diese Messung praktisch umsetzbar ist, muss die elektrische Anlage am Gebäude dementsprechend aufgebaut sein. Jeglicher notwendiger Aufbau bzw. Umbau durch FloriElektro/Solar im Zusammenhang mit der Wandlermessung ist nicht im mit dem Kunden geschlossenen Vertrag enthalten und wird separat in Rechnung gestellt.
Die Schluss-Rechnung ist vor der EVU-Inbetriebnahme zu begleichen. Von der Begleichung aller bis dahin offenen Schlussrechnungen sind diese (EVU-Inbetriebnahmen) abhängig.
Gewährleistungen und Garantien:
Garantie bzw. Gewährleistung auf Bauleistungen für 5 Jahre. Abtretung der Herstellergarantien an den Auftraggeber. (Betrifft ausschließlich die von FloriElektro erbrachten Leistungen und Materialien.) Vom Auftraggeber gestellte Materialien sind von dieser Gewährleistung ausgeschlossen.